Verbandskästen - Werbeartikel, Werbegeschenke, Werbemittel
Verbandskästen sind für den Straßenverkehr vorgeschrieben. Jeder Autofahrer muß im Auto einen Verbandskasten dabei haben. Bei Verkehrskontrollen achten die Polizeibeamten sehr genau darauf und lassen sich diesen gesondert zeigen.
Leider achten wenige Autofahrer auf den Zustand des Inhaltes. Die Kästen liegen teilweise jahrelang unbeachtet im Kofferraum des Auto. Der Inhalt wird für die Versorgung kleiner Wunden oder Blessuren benutzt und leider nicht wieder aufgefüllt. Aber nur ein vollständiger, mit allen vorgeschriebenen Inhalten verseherner Erste-Hilfe-Kasten, entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zu einer Überprüfung auf Überalterung und Komplettierung der Bestände sollte man den Verbandskasten einem Fachmann in der Apotheke zeigen, der die fehlenden oder überalterten Teile ersetzt bzw. austauscht.
Unsere Auswahl: „Verbandskästen”

Die Bordapotheke hat aber nur dann Sinn wenn sie komplett ist und den gesetzlichen Vorschriften nach DIN 13164 entspricht, danach muß der Autoverbandskasten folgendes enthalten:
• 1x Heftpflaster DIN 13019-A, 2,5 cm x 500 cm
• 8x Wundschnellverband DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
• 1x Verbandpäckchen groß, DIN 13151-G
• 3x Verbandpäckchen mittel, DIN 13151-M
• 1x Verbandtuch DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
• 2x Verbandtuch DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm
• 6x Kompresse 10 cm x 10 cm
• 3x Mullbinde DIN 61631-MB-8, 8 cm x 400 cm
oder Fixierbinde DIN 61634-FB-8
• 2x Mullbinde DIN 61631-MB-6, 6 cm x 400 cm
oder Fixierbinde DIN61634-FB-6
• 1x Rettungsdecke
• 2x Dreiecktuch DIN 13168-D
• 1x Schere DIN 58279-A 145
• 4x (=2 Paar) Einmalhandschuhe DIN EN 455
• 1x Erste-Hilfe-Broschüre
• 1x Inhaltsverzeichnis